Dennis Sonne MdL: Wir modernisieren den öffentlichen Dienst in NRW
Der Landtag NRW hat an diesem Mittwoch ein neues Laufbahnrecht für die Beamtinnen und Beamten beschlossen. Es verbessert die Bedingungen für die Staatsbediensteten in Nordrhein-Westfalen durch eine Vielzahl an Maßnahmen entscheidend. Besonders hervorzuheben sind Erleichterungen für den Quereinstieg aus der Privatwirtschaft sowie bessere Aufstiegsmöglichkeiten, zum Beispiel die Anrechenbarkeit von hauptberuflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit und die Anrechnung von jedweder Teilzeitbeschäftigung auf die Probezeit. Darüber hinaus sieht das neue Laufbahnrecht vor, dass eine Beförderung unmittelbar nach Beendigung der Probezeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Dazu erklärt Dennis Sonne Abgeordneter aus Lüdinghausen: „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, wie zum Beispiel bei Lehrkräften, ist es richtig und wichtig, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, um qualifizierte und motivierte Menschen für den öffentlichen Dienst auf Landesebene und auf kommunaler Ebene zu gewinnen und auch zu halten. Wenn wir das Leistungsprinzip beispielsweise durch schnellere Beförderungen bei besonderer Leistung stärken, wird der öffentliche Dienst auch für Bestandsbeamtinnen und -beamte attraktiver. Das ist enorm wichtig, denn die Beschäftigten sind entscheidend für das Funktionieren des Staates. Von einem attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Dienst profitieren am Ende alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.“
Im Zuge der Novellierung des Laufbahnrechts wird mit § 119a LBG NRW auch ein Rückkehrrecht in das Beamtenverhältnis bei „Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Beamtinnen und Beamte“ neu eingeführt. Die Vorschrift regelt das Ruhen eines bestehenden Beamtenverhältnisses, wenn eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit oder Probe ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis antritt, und schafft die Möglichkeit, nach Beendigung des Wahlbeamtenverhältnisses auf eigenen Antrag hin in das vormalige Beamtenverhältnis zurückzukehren.
Dazu erklärt Sonne: „Durch das neue Rückkehrrecht für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte machen wir es attraktiver, als Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister oder Beigeordnete bzw. Beigeordneter in den Kommunen zu kandidieren. Damit stärken wir auch die Demokratie vor Ort.“
Die Novellierung des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung ist nur ein Baustein in der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst. Diese werden die Landesregierung und die regierungstragende schwarz-grüne Koalition weiter vorantreiben.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen NRW - Laufbahnrecht“, LT-Drs. 18/12817, ist hier abrufbar.
Der Beratungsverlauf inklusive eines von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Änderungsantrags ist in der Parlamentsdatenbank des Landtags abrufbar und hier einzusehen.
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