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Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen in Zeiten der Transformation Unterstützung und Beratung. Ob Anpassung des Geschäftsmodells, Kosteneinsparungen, Überprüfung und Sicherung der Liquidität oder Fachkräftesicherung und -bindung – in vielen Bereichen lohnt die Einholung professioneller Beratung.
Um kleine und mittlere Unternehmen bei der Beratung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Damit können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Die Antragsstellung erfolgt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): also hier
Die Förderung richtet sich an neu gegründete Unternehmen sowie bereits am Markt etablierte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die die KMU-Kriterien (weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43. Mio. € Bilanzsumme) erfüllen.
Je nach Standort werden entweder 50% bei einem maximalen Zuschuss von 1.750€ (Berlin, Leipzig sowie die alten Bundesländer ohne die Regionen Lüneburg und Trier) oder 80% bei einem maximalen Zuschuss von 2.800€ (Lüneburg, Trier sowie die neuen Bundesländer ohne Berlin und Leipzig) gefördert.
Hier dokumentieren wir die Arbeit unserer Mandatsträger/innen: