06.07.23: GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Wir stärken den fairen Wettbewerb! Mit der 11. GWB-Novelle setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Das Bundeskartellamt als Hüter des fairen Wettbewerbs wird gestärkt - ganz im Sinne der Verbraucher*innen.

Künftig kann das Kartellamt besser durchgreifen, wenn Märkte gestört sind, wenn Preise etwa von Lebensmitteln oder Rohöl ohne Grund nach oben schnellen. Das Kartellamt kann künftig gezielt auf Störungen in Märkten schauen, nicht nur auf einzelne Unternehmen. Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit hohen Preisen zu kämpfen haben.

Bei erheblichen und fortwährenden Störungen des Wettbewerbs und wenn die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigt sind, kann das Bundeskartellamt nun schlagkräftige Sektoruntersuchungen durchführen und  Abhilfemaßnahmen vorschreiben. Als Ultima Ratio kann das Kartellamt auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen. Auch Vorteile, die Unternehmen aus Kartellrechtsverstößen erzielt haben, können in Zukunft einfacher abgeschöpft werden. Denn Fehlverhalten und Marktstörungen dürfen nicht folgenlos bleiben



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