Fahrradparkhäuser

Kommunen können jetzt Förderanträge für #Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen einreichen.

Gefördert werden Planung und Bau neuer Fahrradparkhäuser und gesicherter Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des #ÖPNV (auch Busbahnhöfe). Die Erweiterung bestehender Anlagen wird ebenso gefördert. Dazu muss die Umsetzung bis 2026 fertiggestellt werden und mindestens 100 Stellplätze umfassen.

Schwerpunktmäßig sollen Fahrradparkhäuser an Knoten des #Regionalverkehrs, an hoch frequentierten Nahverkehrssystemhalten und an zentralen Bahnhöfen, Busbahnhöfen und zentralen Stationen des ÖPNV kleiner bis mittelgroßer Städte gefördert werden, die ein Aufkommen von 1.000 bis 50.000 Fahrgästen pro Tag aufweisen.

Die Förderung beträgt max 75 %. Bei finanzschwachen #Kommunen bis zu 90 %.

Das Verfahren ist zweistufig: In der 1. Phase können ab dem 15. März bis zum 7. Mai 2023 Projektskizzen als Interessensbekundungen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität BALM (Umbenennung, vormals BAG) auf der Plattform easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline) eingereicht werden. Anschließend können offene Fragen für die Antragstellung zwischen Antragsteller und BALM geklärt werden. In einer 2. Phase fordert das BALM ab Juli 2023 dann die ausgewählten Interessenbekundenden zur Abgabe eines förmlichen Antrags auf.

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