05.01.23: Reform der GRW – Wir fördern gleichwertige Lebensverhältnisse und regionale Wertschöpfung

Gleichwertige und gute Lebensverhältnisse in Stadt in Land: Darauf hatten wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt und mit der Reform der GRW haben wir einen wichtigen Schritt dazu umgesetzt. Die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist ein bewährtes Instrument im Umfang von 647 Millionen Euro alleine im Jahre 2023, das wir durch die Reform fit für die klimaneutrale Transformation und die Förderung strukturschwacher Regionen gemacht haben.

Wir fördern regionale Wertschöpfung. Damit verabschieden wir uns endlich von der reinen Exportorientierung. Das wird durch eine neue Interventionslogik gewährleistet, die auf die Stärkung der Produktivität und Wertschöpfungsketten in den Regionen sowie auf die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung fokussiert. Vor allem fällt als Fördervoraussetzung das Kriterium eines überregionalen Absatzes weg (die sog. „50-km-Regel“). Damit können auch Unternehmungen gefördert werden, die regionale Wirtschaftskreisläufe stärken.

Ein neuer Fördertatbestand „regionale Daseinsvorsorge“ wird eingeführt, um Daseinsvorsorge vor Ort stärker zu fördern. Bis zu 10 Prozent der Gelder sollen in Zukunft zur Umsetzung von regionalen Entwicklungskonzepten ausgegeben werden können, z.B. in Kitas, Wohnungen, Buslinien.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden Ziele der GRW: Mit der neuen, erweiterten Zielsystematik wird neben Beschäftigungssicherung die Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt.

Auch erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen und forschungsintensive Unternehmen sind Teil der Reform. Und auch die Tarifbindung wird gestärkt, indem Sie für weite Teile der geförderten Unternehmen umgesetzt wird.

Der nächste Schritt wird die Weiterentwicklung des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen, das bisher aus 22 Programmen besteht. Dazu wird es erstmals einen Gleichwertigkeitsbericht geben, der auch ländliche Regionen stärker berücksichtigt.

GRW= Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“