Fragen zur Gasmangellage


Das Thema der Gasmangellage ist akut. Aus diesem Grund haben wir bei der Verwaltung nachgefragt, wie denn der aktuelle Stand der Dinge ist:


1.    Welche verwaltungsseitigen Maßnahmen zur Senkung des Gasverbrauchs sind bereits ergriffen, welche geplant, welche darüber hinaus denkbar und wie hoch ist das Einsparpotential?

2.    Welche verwaltungsseitigen Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs sind bereits ergriffen, welche geplant, welche darüber hinaus denkbar und wie hoch ist das Einsparpotential?

3.    Welche Anreize können den Bürgerinnen und Bürgern für Energieeinsparungen bzw. einen sensiblen Umgang mit Strom und insbesondere Gas gegeben werden? Welche flankierende Öffentlichkeitsarbeit könnte seitens des Kreises kurzfristig zum Energiesparen erfolgen?

4.    Sollte es zu einer akuten Gas- oder Stromknappheit kommen, die die Versorgung im Kreis akut gefährdet: Ab wann wird ein Krisenstab gebildet, wie setzt sich dieser zusammen und in welchem Rahmen werden die gewählten Vertreter:innen in die Entscheidungsfindung eingebunden?

5.    Wie ist in einem solchen Szenario die Aufgabenverteilung und Kommunikation zwischen Bund, Land, Kreis und Stadt geregelt?

6.    Welche Pläne, die einen funktionalen Fortbestand gewährleisten, hat der Kreis für die eigenen Liegenschaften, sollten Verwaltungsgebäude in einer Gasnotlage zwangsweise vom Netz genommen werden müssen?

7.    Welche vorsorglichen Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz, die im Einflussbereich des Kreises liegen, sind bereits ergriffen und können jetzt darüber hinaus ergriffen werden, sollte auch eine zeitweise Gas- und/oder Stromversorgung von Privathaushalten, Schulen, Kindergarten, Krankenhäusern etc. gefährdet sein?

8.    Wurden bereits Sonderbedarfe der mit Zivil- und Katastrophenschutz betrauten Fachdienste (z.B. THW, Feuerwehr, Polizei) geltend gemacht? In welchem Umfang können diese aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt werden? Wird die Bildung einer Sonderposition für diese Zwecke als erforderlich angesehen und wenn ja, in welcher Höhe sollte diese erfolgen?

9.    Für wie viele Bürgerinnen und Bürger können kurzfristig alternativ (vor allem unabhängig von leitungsgebundenem Erdgas) beheizte Plätze sowie die Versorgung mit den dringendsten Bedarfen bereitgestellt werden?

10.    Wie viele Notstromaggregate stehen kreisseitig zur Verfügung und wie ist deren Allokation bei einem flächendeckenden Stromausfall geregelt? Wie ist die Energieversorgung der Notstromaggregate geregelt und wie hoch ist der Lagerbestand der Betriebsenergie? Ist die kurzfristige Beschaffung weiterer Aggregate oder die Aufstockung des Betriebsenergielagers geplant?

11.    Welche Benzin- oder Diesellagerbestände bestehen, um auch im Falle eines Versorgungsengpasses die Arbeitsfähigkeit der Einsatz- und Rettungskräfte gewährleisten zu können?



zurück

Aktuell

Hier dokumentieren wir die Arbeit unserer Mandatsträger/innen:

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>